Der Stiftungsbeirat hat folgende Aufgaben:
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils geltenden Stiftungsrechts.
Aufhebung der Stiftung, Zusammenlegung, Änderung der Verfassung, Anfallberechtigung
Frankfurt/Main, den 11.06.1995